Verkaufs- und Lieferbedingungen

Gültig ab 6. März, 2014.

Dieser Dokument ersetzt alle vorherigen Versionen. (Aktualisert am 25. Februar 2019)

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der e-l-m Kragelund A/S

1.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die NL92 (für den Fall, dass der Kunde seinen Sitz in Dänemark, Norwegen, Schweden oder Finnland hat) für alle Vereinba- rungen („Verträge“/„der Vertrag“) zwischen der e-l-m Kragelund A/S (e-l-m) und e-l-ms Kunden („der Kunde“) beim Kauf von Produkten („Produkte“/„das Produkt“) von e-l-m durch den Kunden und deren Lieferung durch e-l-m. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den NL92 (für den Fall, dass der Kunde seinen Sitz in Dänemark, Norwegen, Schweden oder Finnland hat) gelten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Für den Fall, dass der Kunde seinen Sitz nicht in Dänemark, Norwegen, Schweden oder Finnland hat, gelten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie die Orgalime S 2012 für alle Vereinbarungen zwischen e-l-m und dem Kunden im Hinblick auf den Kauf von Produkten von e-l-m durch den Kunden und deren Lieferung durch e-l-m. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Orgalime S 2012 gelten vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1.2 Abweichungen von vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von e-l-m schriftlich bestätigt sind.

2. Angebote, Preise und Zahlung

2.1 Schriftliche Angebote von e-l-m sind abihrem Versand 30 Tage gültig, wobei die angeführten Lieferzeiten nur Richtwerte darstellen und von e-l-m jederzeit geändert werden können.

2.2 Produkte werden gemäß den jeweils gültigen Preisen und Stundensätzen von e-l-m geliefert. Alle Preise und Stundensätze sind ohne Mehrwertsteuer und öffentliche Abgaben angegeben, und zwar sowohl existierende als auch kommende.

2.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist die Kaufsumme 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig.

2.4 Wenn die Zahlung nach dem Fälligkeitstag erfolgt, ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen sowie weiteren Mahngebühren und Inkassogebühren gemäß geltenden Gesetzen verpflichtet.

2.5 Sofern der Kunde einen fälligen Betrag nicht spätestens 10 Tage nach Erhalt einer schriftlichen Zahlungsaufforderung von e-l-m bezahlt hat, ist e-l-m dazu berechtigt, fristlos vom betreffenden Vertrag zurückzutreten, und hat neben Verzugszinsen Anspruch auf Schadensersatz für Verluste, die e-l-m als Folge hiervon erlitten hat.Verzugszinsen werden auf der Grundlage des offiziell festgesetzten Diskontsatzes in Dänemark zuzüglich 9 Prozentpunkten berechnet.

2.6 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, e-l-ms Anspruch auf Zahlung des Produkts zu verrechnen, es sei denn, dass eine derartige Gegenforderung von e-l-m schriftlich anerkannt worden ist.

2.7 Der Kunde ist nur mit e-l-ms vorheriger, schriftlicher Zustimmung dazu berechtigt, Verträge aufzuheben. Im Falle der Aufhebung hat e-l-m das Recht auf vollständige Zahlung der Kaufsumme für das Produkt abzüglich ELMs tatsächlich erzielter  Einsparungen.

Billede af to STILL RX20-20 i en gårdsplads, der benytter e-l-m aggregater
Billede af to STILL RX20-20 i en gårdsplads fra en side vinkel, der benytter e-l-m aggregater
3. Lieferung

3.1 Wenn mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird, werden Produkte ohne Verpackung ex works (Incoterms 2010) Kragelund, Dänemark, geliefert.

3.2 Ersatzteile, die im Zusammenhang mit der Behebung von Mängeln oder im Zuge einer Wartung des Produkts geliefert werden, werden verpackt und mit normaler Post, Spedition oder Ähnlichem nach freiem Ermessen von e-l-m verschickt.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Produkte bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum von e-l-m.

5. Produktinformationen

5.1 Alle Angaben und Daten in e-l-ms Informationsmaterial sind unverbindlich und sind nur in dem Umfang bindend, wie sie von e-l-m schriftlich bestätigt werden. e-l-m behält sich das Recht vor, seine Produkte ohne Vorankündigung zu verändern und zu verbessern, ohne deshalb verpflichtet zu sein, derartige Verbesserungen an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.

6. Immaterielle Rechte

6.1 Alle Zeichnungsunterlagen, Vorschläge, Beschreibungen, Prototypen oder Informationen über Produkte, die zusammen mit dem Produkt ausgehändigt werden, sind Eigentum von e-l-m und dürfen ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung nicht kopiert, verbreitet oder veröffentlicht werden.

6.2 e-l-m ist ohne entsprechende schriftliche Vereinbarung nicht dazu verpflichtet, Zeichnungen und Dokumente auszuhändigen, die der Herstellung von Produkten oder Ersatzteilen zugrundeliegen.

6.3 e-l-m behält sämtliche immateriellen Rechte an Produkten, hierunter Urheberrechte, Know-how, Muster, Gebrauchsmuster und Rechte, die Grundlage von Patenten bilden können, und zugehörige Zeichnungsunterlagen, Beschreibungen etc., die von e-l-m entwickelt wurden.

7. Verzögerung

7.1 Sofern seitens des Kunden kein Wunsch nach einem Lieferzeitpunkt geäußert wurde, wird dieser von e-l-m festgesetzt.

7.2 Wenn als Lieferzeitpunkt eine bestimmte Woche oder ein bestimmter Monat angegeben ist, gilt das Produkt als rechtzeitig geliefert, wenn e-l-m spätestens am letzten Arbeitstag der betreffenden Woche oder des betreffenden Monats den Kunden darüber unterrichtet hat, dass das Produkt zur Lieferung bereit ist.

8. Rückgabe

8.1 Produkte werden nur ungebraucht und unbeschädigt und nach ELMs vorherigem schriftlichem Einverständnis und nur gegen Zahlung von Fracht- und Bearbeitungsgebühren zurückgenommen.

9. Mängel

9.1 Der Kunde hat umgehend nach Lieferung zu kontrollieren, ob die Produkte dem Vertrag entsprechen. Sichtbare Mängel müssen umgehend und spätestens 2 Tage nach Lieferung des Produkts geltend gemacht werden.

9.2 Der Kunde kann im Übrigen versteckte Mängel am Produkt nur geltend machen, wenn der Kunde e-l-m umgehend und spätestens nach 8 Tagen, nachdem der Kunde den betreffenden Mangel festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich hierüber unterrichtet.

9.3 Sofern der Kunde ohne vorherige Vereinbarung mit e-l-m einen Mangel am Produkt durch Dritte hat beheben lassen oder selbst behoben hat, hat der Kunde gegenüber e-l-m keinen Anspruch auf Erstattung seiner Kosten, und e-l-m kann für den betreffenden Mangel nicht haftbar gemacht werden.

9.4 e-l-m ist in keinem Fall haftbar für Mängel, die sich nach 12 Monaten nach Lieferung von Produkten oder, wenn dies früher eintritt, nach 1200 Betriebsstunden von Produkten zeigen.

9.5 e-l-m ist nicht haftbar für Mängel, die auf Umstände beim Kunden zurückzuführen sind, etwa Montage, Gewalt, Überlastung, unsachgemäße und falsche Behandlung, mangelnde Wartung oder Fehler in den Angaben, die e-l-m vom Kunden erhalten hat.

10. Produktschaden

10.1 Der Kunde ist dazu verpflichtet, sich als Mitbeklagter bei dem Gericht oder Schiedsgericht den Streit verkünden zulassen, das Schadensersatzforderungen behandelt, die gegen e-l-m auf der Grundlage eines Schadens oder eines Verlusts geltend gemacht werden, die angeblich durch das Produkt verursacht wurden, während sich das Produkt im Besitz des Kunden befand.

10.2 e-l-m ist für Schäden am Eigentum des Kunden vor der Übernahme des Produkts nur dann haftbar, wenn bewiesen werden kann, dass der Schaden in Verbindung mit der Ausführung des Produkts durch Unachtsamkeit von e-l-m oder durch Unachtsamkeit von jemanden, für den e-l-m die Verantwortung trägt, verursacht wurde.

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Fire linde trucks der alle er udstyret med e-l-m aggregater
11. Haftung

11.1 e-l-m ist im Zusammenhang mit der Lieferung des Produkts durch e-l-m oder anderweitig gemäß Vertrag in keinem Fall haftbar für Betriebsausfälle, entgangenen Gewinn, andere wirtschaftliche Folgeverluste und/oder indirekte Verluste des Kunden.

11.2 e-l-ms Haftung gegenüber dem Kunden gemäß Vertrag (inkl. Rechtsanwaltskosten, Behebungskosten etc.) kann abgesehen von Fällen, in denen e-l-m grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, maximal 15 % der Kaufsumme gemäß Vertrag ausmachen.

12. Höhere Gewalt

12.1 e-l-m ist nicht haftbar für eine Nichterfüllung des Vertrags, wenn die Erfüllung des Vertrags durch ein Ereignis verzögert, beeinträchtigt oder verhindert wird, das sich ELMs Kontrolle entzieht und das billigerweise nicht vorhersehbar war („Höhere Gewalt“), hierunter – jedoch nicht begrenzt auf – Krieg, Aussperrung, Streik, Mobilmachung, Beschlagnahmung, Währungsbeschränkungen oder ähnliche Ereignisse. Wenn die Situation Höherer Gewalt länger als 120 Tage anhält, ist der Kunde dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass aus diesem Anlass jedoch Schadensersatzforderungen gegenüber ELM geltend gemacht werden können. e-l-m wird den Kunden umgehend unterrichten, sofern eine Situation Höherer Gewalt eingetreten ist, und ihm die erwartete Dauer mitteilen.

13. Übertragung, Subunternehmer

13.1 e-l-m ist dazu berechtigt, Subunternehmer im Zusammenhang mit der Lieferung des Produkts einzusetzen, und ist jederzeit dazu berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus Verträgen ohne Einverständnis des Kunden ganz oder teilweise zu übertragen.

13.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus Verträgen ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von e-l-m ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen. Gleichgestellt hierzu ist jegliche Änderung bei den Kontroll- und Eigentümerverhältnissen beim Kunden, etwa in Folge einer Fusion, Spaltung oder einer sonstigen gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung.

14. Salvatorische Klausel

14.1 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als un- wirksam oder undurchführbar erklärt werden, werden die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen hiervon nicht berührt.

15. Streitigkeiten, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

15.1 Jede Streitigkeit, die im Zusammenhang mit Verträ- gen – oder aus Verträgen – entsteht, etwa bezüglich des Abschlusses, des Verständnisses oder der Durchführung von Verträgen, unterliegen, abgesehen von internationalen privatrechtlichen Vorschriften zu anzuwendendem Recht und Gerichtsstand, dänischem Recht und werden endgültig und bindend durch die ordentlichen dänischen Gerichte entschieden. Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Aarhus. e-l-m halten sich an die Regeln des geltenden EU-Rechts und kann nicht für Gesetze, die sich hiervon unterscheiden, verantwortlich gemacht werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer unterschrieben worden ist.

e-l-m Kragelund A/S